Auf Grund der verbindlichen allgemeinen Verordnung (VZN) der Gemeinde Trenčianske Teplice zum vorübergehenden Parken von Kraftfahrzeugen auf lokalen Straßen im Gebiet der Stadt Trenčianske Teplice soll ab Anfang Oktober 2016 eine neue Parkregelung in Kraft treten, die auch für die Kurgäste des Heilbad AG Trenčianske Teplice gilt. Wir möchten Sie informieren:
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kurdirektion Heilbad AG Trencianske Teplice